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NATUR & TIERE

Vereinszweck

Verein für Natur & Tiere in Not e.V.

Satzungsauszüge:

§ 2 Vereinszweck

1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, sowie die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde.

2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Aufklärung, Vermittlung von Fachwissen und gutes Beispiel, um Verständnis für das Wesen der Tiere zu erwecken, ihr Wohlergehen zu fördern und die Verhütung jeder Tierquälerei, Tiermisshandlung oder Tierausbeutung zu erstreben. Dies soll durch strafrechtliche Verfolgung nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Ansehen der Person veranlasst, durch Einflussnahme auf politische Entscheidungen mittels Kampagnenarbeit umgesetzt, durch Aufnahme von in Not geratenen Tieren praktiziert und durch die Verbreitung eines auf alle leidensfähigen Mitgeschöpfe gleichermaßen bezogenen Ethikbewusstseins mittels Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden. Weiter wird Tieren in Gnadenhofmanier ihr Dasein ermöglicht und die Errichtung von Auslaufflächen und natureingebundenen Streuobstwiesen geschaffen werden. Ebenso sollen im Sinne der Heimatpflege und Heimatkunde die Menschen durch öffentlichkeitswirksame Aktionen informiert werden.

3. Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich auf den Schutz aller Tiere, Pflanzen, der Heimat, der Naturerhaltung und ist nicht ortsgebunden.

4. Der Verein bemüht sich, alle Tiere die in seine Obhut gelangen, bestmöglich oder für immer zu versorgen und zu betreuen und sie entweder auch in ein tiergerechtes neues Zuhause zu vermitteln, oder aber auch schwer vermittelbaren Tieren ein dauerhaftes Zuhause zu bieten. Dazu zählen auch herrenlose Tiere, welche vom Verein als Fundtiere aufgenommen wurden und deren Besitzer nicht zu ermitteln sind und Tiere, die im Auftrag für Behörden aus öffentlicher Aufgabe aufgenommen wurden.

5. Der Verein bemüht sich auch jungen Menschen einen ethisch bewussten Umgang mit Tieren zu vermitteln. Insbesondere auch sozial geschwächte und auffällig gewordene Jugendliche sollen durch praktische Arbeit für in Not geratene Lebewesen wieder Halt finden und durch positive Erfahrungen eines gewaltfreien Umgangs mit Mitgeschöpfen gestärkt werden.

6. Der Vereinszweck wird auch dadurch erfüllt, dass der Verein andere spendenbegünstigte Vereine finanziell oder durch Sachleistungen unterstützt. Diese Hilfeleistung kann auch an ausländische Träger unter Beachtung des steuerbegünstigten Zweckes erfolgen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt mit seiner Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke und die zu deren Erreichung notwendigen Aufgaben wie auch Verwaltungsaufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausnahmen zu §3.3 Satz 2 sind beim Verein durch Arbeitsvertrag angestellte Mitglieder oder Mitglieder, die als Selbstständige, Vermieter oder ähnliches dem Verein geldwerte Leistungen in Rechnung stellen oder Sachgüter veräußern.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Seit dem 14.12.2016 ist unser Verein vom Finanzamt Naumburg/Saale unter der Steuernummer 119/143/00756 als „gemeinnützig“ anerkannt.

Die Satzung der Körperschaft „Verein für Natur und Tiere in Not e.V.“, OT-Tauhardt, Gasthof 45, 06647 Finne in der Fassung vom 12.02.2015 (zuletzt geändert am 15.07.2016) erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.

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